Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,825
BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65 (https://dejure.org/1965,825)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1965 - 3 StR 20/65 (https://dejure.org/1965,825)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 20/65 (https://dejure.org/1965,825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das KPD-Verbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 287
  • NJW 1966, 61
  • MDR 1966, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
    An einer Geheimverbindung nimmt als Mitglied teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und für deren Zwecke in fortdauernder Weise tätig wird oder doch werden wollte (BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62]StR 16/63 vom 10. Juni 1963 und 3 StR 21/64 vom 24. Juni 1964, beide bei Wagner GA 1965, 237 Nr. 27, 35; 3 StR 2/65 vom 23. März 1965).

    Der Senat hat es im Urteil BGHSt 18, 296, 301 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] als rechtlich möglich bezeichnet, daß sich damals auch "Außenstehende" kraft eigenen Entschlusses, wenn auch ermuntert durch die ihnen naturgemäß bekanntgewordenen Bewerbungen anderer Kommunisten, um einen Sitz im Bundestag beworben haben.

    Der Bericht im "Neuen Deutschland" beweist zwar, daß die KPD von der Wahlbewerbung wußte und sie begrüßte, er kann aber auch bloßes "Echo" auf das Auftreten des Angeklagten gewesen sein (vgl. BGHSt 18, 301 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]).

    Hierbei ist ihm der Angeklagte behilflich gewesen (§ 49 StGB; BGHSt 18, 299 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62]StR 16/63 vom 10. Juni 1963 und 3 StR 44/63 vom 29. November 1963, bei Wagner GA 1965, 237 Nr. 27, 30).

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
    Diese werden außerdem in den Absätzen 1 und 2 in zwei Gruppen getrennt, wobei die Begehungsarten des Absatzes 1 schwerer wiegen (BGHSt 20, 74, 75) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64].

    Strafschärfung des Absatzes 3 bestraft werden (BGHSt 20, 76 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64]).

    Erst recht braucht er nicht geradezu eine (Teil-) Organisation, etwa eine Zelle, eine Betriebsgruppe, einen Dreierkopf (vgl. BGH HuSt II 225, 238/239; BGHSt 20, 74: Fünfer-Gruppe) zu führen oder aufzubauen.

  • BGH, 20.07.1962 - 4 StR 194/62

    Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Strafkammer bei einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
    An einer Geheimverbindung nimmt als Mitglied teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und für deren Zwecke in fortdauernder Weise tätig wird oder doch werden wollte (BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62]StR 16/63 vom 10. Juni 1963 und 3 StR 21/64 vom 24. Juni 1964, beide bei Wagner GA 1965, 237 Nr. 27, 35; 3 StR 2/65 vom 23. März 1965).

    Hierbei ist ihm der Angeklagte behilflich gewesen (§ 49 StGB; BGHSt 18, 299 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62]StR 16/63 vom 10. Juni 1963 und 3 StR 44/63 vom 29. November 1963, bei Wagner GA 1965, 237 Nr. 27, 30).

  • BGH, 07.01.1955 - 6 StR 280/54
    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
    Im jetzigen § 90 a StGB bietet die Gleichstellung mit "Schaffung einer Ersatzorganisation", wozu auch die Unterwanderung einer bestehenden Organisation gehört (BGHSt 7, 106 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54]) und mit "Fortführung der Partei" entscheidende Anhaltspunkte für die Begriffsbestimmung, zumal das Gesetz in letzterer Begehungsweise nur eine Unterart der "Aufrechterhaltung des Zusammenhalts" erblickt.

    Jedoch können die Ausführungen im Urteil BGHSt 7, 104, die noch zu den §§ 42, 47 BVerfGG ergangen waren, nicht unbesehen bei Anwendung des neuen § 90 a StGB herangezogen werden.

  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 44/63

    Verfahren wegen Landesverrat - Begriff der "verfassungsfeindlichen Absicht"

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
    Unabdingbar ist aber die Feststellung, daß zwischen dem, der Mitglied geworden sein soll, und der Verbindung eine - wenn auch stillschweigende - Willensübereinstimmung vorlag (BGHSt a.a.O.; BGH 3 StR 9/63 vom 24. April 1963 und 3 StR 44/63 vom 29. November 1963, beide bei Wagner a.a.O. Nr. 25, 30).

    Hierbei ist ihm der Angeklagte behilflich gewesen (§ 49 StGB; BGHSt 18, 299 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62]StR 16/63 vom 10. Juni 1963 und 3 StR 44/63 vom 29. November 1963, bei Wagner GA 1965, 237 Nr. 27, 30).

  • BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63

    Bestimmung der Anforderungen an den Begriff des Mitgliedes im Sinne des § 128

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
    Unabdingbar ist aber die Feststellung, daß zwischen dem, der Mitglied geworden sein soll, und der Verbindung eine - wenn auch stillschweigende - Willensübereinstimmung vorlag (BGHSt a.a.O.; BGH 3 StR 9/63 vom 24. April 1963 und 3 StR 44/63 vom 29. November 1963, beide bei Wagner a.a.O. Nr. 25, 30).

    Die Strafkammer hat zwar das Bewußtsein des Angeklagten, mit seiner Wahlbewerbung die KPD zu fördern, festgestellt; doch reichen Unterordnung unter die Parteiziele und Tätigwerden auf Grund einseitigen Willensentschlusses für den Begriff der Mitgliedschaft nicht aus (BGHSt a.a.O.; BGH 3 StR 9/63 vom 24. April 1963 und 3 StR 16/63 vom 10. Juni 1963, bei Wagner a.a.O. Nr. 25, 27).

  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
    Freilich ist ein Wahlbewerber gewiß nicht schon deshalb strafbar, weil er sich als Kommunist bekennt und lediglich, Ziele verficht, die zugleich kommunistische Tagesziele sind (vgl. dazu auch BGH 3 StR 36/64 vom 23. Februar 1965).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
    Nun befreit zwar der vorwerfbare Verbotsirrtum nicht von Schuld und Strafe, kann aber - entsprechend den §§ 44, 51 Abs. 2 StGB (BGHSt 2, 194, 209 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]/210) - zur Milderung der Strafe führen.
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
    Das ist ständige Rechtsprechung (BGHSt 1, 155 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]; RGSt 73, 148).
  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 57/64

    Strafbarkeit "prokommunistischer Betätigung", bloßer Förderung allgemeiner

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
    Die Strafkammer ist sich auch dessen bewußt gewesen, daß einem früheren KPD-Funktionär keineswegs verwehrt ist, sich bei einer Wahl zu bewerben, und daß bloße Propaganda für den Kommunismus, das Eintreten für kummunistische Forderungen für sich allein nicht strafbar sind (BGH NJW 1965, 1444, 1445) [BGH 23.02.1965 - 3 StR 57/64].
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 61/63

    Bestreben der SED zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Ordnung der

  • BGH, 02.08.1954 - StE 68/52
  • BGH, 21.10.1961 - 2 StE 2/61

    Die vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) geschaffene Westorganisation

  • Drs-Bund, 26.05.1964 - BT-Drs IV/2145
  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot der

  • BGH, 23.03.1965 - 3 StR 2/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das KPD-Verbot

  • BGH, 10.06.1963 - 3 StR 16/63

    Einordnung des Westapparats des von der SED gesteuerten FDGB als Geheimbund im

  • BGH, 24.06.1964 - 3 StR 21/64

    Förderung der verbotenen KPD durch Verteilung der Zeitung "Freies Volk"

  • BGH, 21.02.1963 - 2 StE 1/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    aa) Den organisatorischen Zusammenhalt erhält aufrecht, wer darauf hinwirkt, dass der Verein als solcher, die bestehende Vereinsstruktur und der entsprechende Organisationsapparat im Kern beibehalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 20/65, BGHSt 20, 287, 288 ff.; zum Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts s. BGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 3 StR 333/05, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 3 Unterstützen 4).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Der vor dem Verbot unzweifelhaft gegebene organisatorische Zusammenhalt (zur Definition dieses Begriffs BGHSt 20, 287, 289) bestand auch danach fort.
  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 245/04

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

    Der vor dem Verbot unzweifelhaft gegebene organisatorische Zusammenhalt (zur Definition dieses Begriffs BGHSt 20, 287, 289) bestand auch danach fort.
  • BGH, 16.12.1965 - 2 StE 2/65

    Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durch

    Er kann es auch noch später tun, indem er darauf hinwirkt, daß der bereits bestehende Zusammenhalt erhalten bleibt (BGH NJW 1966, 61, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Denn in den oben unter III A und III C erörterten Zeitabschnitten hat der Angeklagte eine über bloße Mitgliedschaft hinausgehende Tätigkeit entfaltet: Er hat hier den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Partei aufrechterhalten (vgl. hierzu die Ausführungen unter IV 1 Bl. 50 und das dort erwähnte Urteil BGH NJW 1966, 61).

  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 37/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das was das Landgericht hat fentstellen können, bleibt, da sich die weitergehenden Verdachtsgründe nicht haben erweisen lassen, eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung, es "trägt Beihilfecharakter" wie der Generalbundesanwalt hervorhebt, und genügt nur den Anforderungen des § 90 a Abs. 2 StGB (vgl. auch BGHSt 20, 287, 288, 292) [BGH 12.10.1965 - 3 StR 20/65].

    Mit der Unterordnung des Willens unter den der Verbindung ist eine allgemeine Unterordnung unter die wesentlichen Bestrebungen und Handlungen der Verbindung gemeint (vgl. BGHSt 10, 16, 17 [BGH 07.11.1956 - 6 StR 137/55]; 20, 287) [BGH 09.11.1965 - 1 StR 426/65]; eine solche hat das Landgericht aber gerade nicht feststellen können.

  • BAG, 18.01.1968 - 2 AZR 45/67

    Betriebsratsanhörung - Kündigung - Kommunistische Einstellung

    Es ist nicht zu verkennen, daß eine Reihe unstreitiger Pakten einen gewissen Verdacht gegen den Kläger begründet, sich im Sinne des § 90 a StGB strafbar gemacht zu haben« Er hat sich für eine als kommunistisch festgestellte Tarnorganisation als Kandidat für die Kommunalwahlen aufstellen lassen« Er ist mehrfach nach Sachsen und Thüringen gefahren und hat dort an Arbeiterkonferenzen teilgenommen« Er hat auch an solchen vom Osten gesteuerten Arbeiterkonferenzen in Mann heim und Offenbach tellgenommen« Das könnte darauf schließen lassen, daß der Kläger in eine vom Osten her gesteuerte, im Westen arbeitende Organisation eingegliedert ist« Drin gend und unabweislich ist dieser Verdacht einer organisierten und konspirativen Zusammenarbeit ."vgl« dazu BGHSt 20, 287 [2 8 9 ]) jedoch nicht« Um ihn unabweislich zu machen, wie es zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde erforderlich gewesen wäre, hätte es noch eines weitergehenden Sachvortrages und dazu eventuell einer eingehenden Parteivernehmung des Klägers bedurft, wie sie die Beklagte in ihrer Berufungsbegründung auf Seite 4 beantragt und auch der Kläger in seinem Schriftsatz vom 31° Oktober 1966 auf Seite 11 angeregt hatte« In einer Solchen Parteivernehmung hättendem Kläger seine Angaben im Schriftsatz vom 31 « Oktober 19 6 6 , er sei gar nicht zur Arbeiterkonferenz nach drüben gefahren, sondern zu privatem Besuch und auf seine Kosten, vorgehalten werden können, auch seine im Schriftsatz vom 3« Juni 1966 auf Seite 7 aufgestellte Behauptung, er sei nie Mitglied der KPD gewesen, die seinen eigenen Angaben im Schriftsatz vom 31« Oktober 1966 auf Blatt 10 widerspricht« Dem Kläger hätte dabei vorgehalten werden können, ob und eventuell woher er denn wußte, daß gerade in den Tagen-, in denen er Kurzurlaub nahm und nach Osten fuhr, dort Arbeiterkonferenzen stattfanden, wer ihm die Aufenthaltsgenehmigung besorgt hat und von wem er die Tagesspesen für sich und F erhalten hat« Auch konnte ihm vorgehalten werden, daß der normale Reisende nicht die Erlaubnis erhält, mit seinem Kraftfahrzeug nach Osten einzureisen, und es hätte die Frage aufgeworfen werden können, tvarum der Kläger sie erhielt.
  • BGH, 17.02.1966 - 3 StR 27/65

    Verurteilung wegen Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht - Verstoß

    Die Mitwirkung an der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts kann auch auf der untersten Ebene stattfinden (BGHSt 20, 74, 76 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64]; 20, 287, 291) [BGH 12.10.1965 - 3 StR 20/65].
  • BGH, 25.05.1966 - 2 StE 1/66

    Verurteilung wegen Geheimbündelei und Verstoßes gegen das KPD-Verbot - Verteilung

    Durch seine Tätigkeit im Literaturvertriebs- und Briefversandapparat hat der Angeklagte sich eines Verstosses gegen das KPD-Verbot nach § 90 a Abs. 1 StGB schuldig gemacht, da er damit zumindest den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Partei aufrechterhalten hat (BGHSt 20, 287).
  • BGH, 25.04.1966 - 3 StR 25/65

    Herabwürdigung von Mitgliedern der amtierenden Bundesregierung - "GALF" als

    Dabei ist auch zu beachten, - wenngleich das Landgericht in dieser Sache rechtlich nicht daran gebunden ist -, daß der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen das von anderen Landgerichten gewonnene Ergebnis gebilligt hat, wonach es sich bei dem GALF um eine "von SED/KPD gelenkte, auf den Umsturz in der Bundesrepublik hinarbeitende verfassungsfeindliche Vereinigung (§ 90 a StGB)", um eine "Ersatzorganisation der KPD" handelt BGH 3 StR 11/60 vom 2. April 1960, angeführt bei Wagner GA 1965, 230 Nr. 40; 3 StR 20/65 vom 12. Oktober 1965, insoweit in BGHSt 20, 287 und in NJW 1966, 61 nicht abgedruckt.
  • BGH, 22.07.1966 - 2 StE 1/65

    Subjektive und objektive Tatbestandsvoraussetzungen der Unterstützung einer

    Deswegen hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß es einem Kommunisten, selbst einem ehemaligen Funktionär der KPD, nicht verboten ist, sich weiter als Kommunist zu bekennen und Ziele zu verfechten, die auch, wie er weiß und wogegen er als überzeugter Kommunist nichts einzuwenden hat, von der verbotenen KPD als solcher verfolgte Tagesziele sind (vgl. z.B. BGH NJW 1964, 1082; NJW 1965, 1444; 3 StR 20/65 vom 12. Oktober 1965, insoweit in BGHSt 20, 287 und in NJW 1966, 61 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.06.1966 - 3 StR 6/66

    Strafbarkeit der Tätigkeit für verbotene Parteien wie der Kommunistischen Partei

  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 36/65

    Verstoß gegen das KPD-Verbot - Rüge der Verletzung formellen und materiellen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht